Griffin Trust AG

Die 1975 im Fürstentum Liechtenstein gegründete Griffin Trust AG, ist eine voll lizenzierte und professionelle Treuhandgesellschaft.

  • Die Griffin Trust AG, die 1975 im Fürstentum Liechtenstein gegründet wurde, ist eine vollumfänglich regulierte und versicherte professionelle Treuhandgesellschaft.
  • Wir verwalten eine breite Palette an Trusts, Stiftungen, Anstalten und Gesellschaften, die dem liechtensteinischen Recht sowie dem Recht anderer Rechtsordnungen unterliegen («Vermögensstrukturen»).
  • In die von uns betreuten Vermögensstrukturen können verschiedenste Vermögenswerte eingebracht werden.
  • Unsere Kunden kommen aus aller Welt.
  • Wir unterliegen der strengen Kontrolle der Finanzmarktaufsicht («FMA»), der Regierungsbehörde zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Stabilität am liechtensteinischen Finanzmarkt.
  • Als Mitglied der liechtensteinischen Treuhandkammer halten wir ihre strengen Standesrichtlinien ein, um unseren Kunden einen herausragenden Service bieten zu können.

LIECHTENSTEIN

Finanzmarkt

Liechtenstein

Hintergrund

Das Fürstentum Liechtenstein ist ein Land mit reicher Geschichte, welches im Herzen Europas am Rhein gelegen ist und an die Schweiz und Österreich grenzt. Im Jahr 1719 wurden die beiden Lehen Schellenberg und Vaduz, die zuvor von Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein gekauft wurden, zum Fürstentum Liechtenstein zusammengeschlossen.

Von der Weltbank als eines der politisch stabilsten Länder der Welt eingestuft, ist die geopolitische Stabilität Liechtensteins nicht nur das Ergebnis seiner Nähe zur Schweiz und zu Österreich, sondern ist auch auf sein politisches System als konstitutionelle Erbmonarchie zurückzuführen, wobei die Fürstenfamilie gut vernetzt ist und in hohem Masse respektiert wird. Das aktuelle Staatsoberhaupt Liechtensteins, Fürst Hans-Adam II., der dreizehnte Fürst von und zu Liechtenstein, hat die Staatsgeschäfte auf seinen ältesten Sohn, den Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein, übertragen.
Im Gegensatz zu anderen flächenmässig kleinen Finanzzentren wird das BIP Liechtensteins von einem starken Industriesektor gestützt, der zirka 40% des nationalen BIP ausmacht. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums hält Liechtenstein auch das Regelwerk der Europäischen Union ein und hat dadurch problemlosen Zugang zu den europäischen Kapitalmärkten.

Mit gut durchdachten Gesetzen und Verordnungen, einem AAA-Rating von Standard & Poor’s und einem breiten Angebot an erfahrenen Praktikern ist Liechtenstein schon seit langem ein geeigneter Standort zur Gründung von Vermögensstrukturen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Trusts und Gesellschaften werden hauptsächlich durch das Personen- und Gesellschaftsrecht («PGR») gebildet sowie durch das Gesetz über das Treuunternehmen vom 10. April 1928, das so genannte „TrUG“. Aufgrund der Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR ist das liechtensteinische Gesellschaftsrecht mit dem EU-Recht harmonisiert.

Das Sorgfaltspflichtgesetz („SPG“) und die Sorgfaltspflichtverordnung („SPV“) stellen in ihrer aktuellen Ausgestaltung den Goldstandard für KYC-Pflichten, die für Banken und Finanzinstitute sowie für Rechtsanwälte, Treuhandgesellschaften und Vertreter oder Mitglieder der Geschäftsführung von Treuhandgesellschaften mit Bewilligung gemäss Art. 180a PGR gelten, dar.

Die Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflichtgesetze obliegt der Finanzmarktaufsicht („FMA“), die 2005 eingerichtet wurde. Die FMA ist eine unabhängige integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde, die als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt tätig wird. Sie berichtet ausschliesslich an das liechtensteinische Parlament (Landtag) und ist somit von der Regierung und den Finanzmarktteilnehmern unabhängig.

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