Griffin Trust Services AG

Griffin Trust Services AG ist unsere 2011 gegründete und durch Polyreg beaufsichtigte Treuhandgesellschaft mit Sitz in der Schweiz.

  • Die Griffin Trust Services AG (GTS) liegt an strategisch guter Lage in Mels, Schweiz, im Herzen der drei Täler, die nach Mailand, Zürich und München führen.
  • Bei der GTS errichten und verwalten wir für einen ausgewählten Kreis unserer internationalen Kunden Trusts, schweizerische Gesellschaften und Offshore-Gesellschaften.
  • Die GTS wird reguliert und untersteht jährlichen Audits durch Polyreg, eine Regulierungsorganisation, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) anerkannt und überwacht wird.

Schweiz

Finanzmarkt

Switzerland

Hintergrund

Die Schweiz, ein Land mit einer langen Geschichte, ist einer der stärksten Finanzplätze der Welt mit innovativen, stabilen und sicheren Rahmenbedingungen, die es vermögenden Personen erlauben, ihr Vermögen mit einem hohen Mass an Vertrauen und Sicherheit anzulegen.

Der schweizerische Finanzsektor trägt zirka 9 % zum BIP bei und ist deshalb eine wichtige Säule der Volkswirtschaft. Die Schweiz wurde von Standard & Poor’s seit 1989 durchgehend mit AAA bewertet und geniesst eine internationale Reputation, die ihresgleichen sucht.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gesellschaften und Stiftungen werden hauptsächlich durch das Schweizerische Obligationenrecht (Obligationenrecht) und das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Zivilgesetzbuch) gebildet.

Als wichtiges Verwaltungszentrum für Trusts hat die Schweiz das Haager Übereinkommen im Jahr 2007 ratifiziert und damit die Rechtsfigur des Trusts anerkannt. Da der Schweiz ein eigenes Trustrecht jedoch fremd ist, bedeutet dies, dass Treugeber ihre Trusts in der Schweiz von einem schweizerischen Treuhänder verwalten lassen können, aber das auf die Treuhänderschaft anzuwendende Recht nicht das schweizerische Recht sein kann.

Die Sorgfaltspflichten und regulatorischen Verpflichtungen der Finanzintermediäre (inkl. Treuhänder als Erbringer von Treuhanddienstleistungen) sind im Schweizerischen Geldwäschereigesetz niedergelegt und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurden die regulatorischen Rahmenbedingungen für Finanzintermediäre mit dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute und dem Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen, welche zusätzliche Vorschriften und Regelungen für Finanzinstitute vorsieht, noch strenger.

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